Rechtsanwaltshonorare - in Familiensachen & Scheidungen Online-Rechner - gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Zurück zur Übersicht
Der Rechtsanwalt kann für seine außergerichtliche Tätigkeit (wie bspw. auch jeder Handwerker) eine Vergütung in üblicher Höhe beanspruchen sofern er mit seinem Mandanten keine Vereinbarung über das Honorar getroffen hat (Vereinbarungen sind seit 01. Juli 2006 gesetzlich zulässig).
In aller Regel wird die "übliche Vergütung" der Vergütung entsprechen, die der Anwalt nach dem Gesetz beanspruchen kann. Zunächst berechnet der Anwalt nach den gesetzlichen Vorschriften den Gegenstands-oder Streitwert der Rechtssache. Danach richtet sich die Höhe des gesetzlichen Honorars. Das Rechenprogramm verwendet die mittleren Honoraransätze. In sehr umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar bis zu etwa 40 % höher liegen. Jeder seriöse Anwalt wird seinen Mandanten den Abschluß einer Gebührenvereinbarung vor Übernahme der Vertretung anbieten (Nur für die außergerichtliche Vertretung möglich).
Honorarberechnung bei Scheidungsverfahren: Es gibt gesetzlich festgelegte Mindeststreitwerte (bspw. nur Scheidung 2000 €), die wir berücksichtigen. Beim Versorgungsausgleich sind dies 500 €, dieser Betrag kann bei einer längeren Ehezeit überschritten werden, damit erhöhen sich die Kosten. Erst das Gericht setzt nach Abschluß des Verfahrens die Höhe der Streitwerte entgültig fest!
Nettoeinkommen der Ehefrau Bitte statt "Komma" immer "Punkt" zur Trennung von Dezimalen eingeben. Tausender nicht trennen! Das Rechenprogramm ermittelt daraus den gesetzlichen Gegenstandswert.
Nettoeinkommen des Ehemannes
Muss die elterliche Sorge geregelt werden? ja nein
Das kostet eine Beratung : § 13 RVG/ Geb.Satz: 0,55 Verz. Nr. 2100
Leistungen: Der Anwalt berät sie schriftlich oder mündlich im Ehescheidungsverfahren. Das muss keine einmalige Beratung sein ! Sie können den Anwalt mehrfach - so oft Sie wollen -- in der gleichen Angelegenheit um Rat fragen.
Leistungen: Der Anwalt setzt sich in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite auseinander, er schreibt an die Gegenpartei. Auch mehrfache Schreiben, Beratungen und Antwortschreiben - soweit diese die gleiche Sache betreffen. § 13 RVG / Geb.Satz: 1,3 Verz. Nr. 2400
Zu beachten: Wenn Sie den Anwalt schon vorher außergerichtlich beauftragt hatten, muss der Anwalt 50 % des bereits bezahlten Honorars anrechnen, sofern es sich um die gleiche Sache handelt.
Leistungen: Scheidungsantrag einreichen bzw. beantworten, Beratungen, Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, Vertretung im Scheidungstermin, Anhörung der Ehepartner zur Scheidung und Trennung vor Gericht. Bei Scheidungen bezahlt jede Partei den von Ihr beauftragten Anwalt selbst und 50% der Gerichtskosten. Ist die Scheidung einverständlich kann man mit dem Partner auch vereinbaren, dass nur ein Anwalt beauftrag wird, und man sich dessen Kosten dann teilt.
Zusätzlich kann der Anwalt Ersatz seiner Fahrkosten und ein "Abwesenheitsgeld" berechnen, wenn Sie Ihn dazu beauftragen, Sie auch vor einem Gericht zu vertreten, dessen Sitz nicht am Kanzleisitz ist. Also zum Beispiel : Kanzlei in Heilbronn - Prozess vor dem Landgericht in Stuttgart