Online Rechenprogramme zur Berechnung der Rechtsanwaltshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. |
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Die Tabellen für die Honorare in Bußgeldsachen und Strafsachen finden Sie unten auf der Seite. Die Honorare der Rechtsanwälte sind gesetzlich genau festgelegt. Das macht es relativ leicht die genauen Kosten zu berechnen. Allerdings ist zu beachten, dass es seit 1. Juli 2006 in außergerichtlichen Sachen auch möglich ist, mit dem Anwalt ein Honrar auszuhandeln. Maßgebend ist der Gegenstandswert oder Streitwert für die Berechnung. Es gibt auch dafür gesetzlich festgelegte Richtlinien. Zuletzt - und das gilt besonders bei allen Prozessen -, entscheidet aber das Gericht, dass den Streitwert einer Sache festlegt. Beispiele dazu siehe nachstehende Tabelle. Betrachten Sie daher Ihre selbst berechneten Honorare immer als Näherungswerte.
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