Heilbronn

Online Rechenprogramme zur Berechnung der Rechtsanwaltshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Seit 01. Juli 2006 kann das Honorar für einen außergerichtliche Tätigkeit mit dem Rechtsanwalt (in) frei vereinbart werden. Fachanwälte erhalten die gleichen Honorare.

 

Wählen Sie das für Ihren Fall geeignete Rechenprogramm:

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Geldforderungen, auch Schadensersatz Arbeitsrecht- Kündigungsschutz Mietstreitigkeiten - Räumung Scheidung

Die Tabellen für die Honorare in Bußgeldsachen und Strafsachen finden Sie unten auf der Seite.

Die Honorare der Rechtsanwälte sind gesetzlich genau festgelegt. Das macht es relativ leicht die genauen Kosten zu berechnen. Allerdings ist zu beachten, dass es seit 1. Juli 2006 in außergerichtlichen Sachen auch möglich ist, mit dem Anwalt ein Honrar auszuhandeln. Maßgebend ist der Gegenstandswert oder Streitwert für die Berechnung. Es gibt auch dafür gesetzlich festgelegte Richtlinien. Zuletzt - und das gilt besonders bei allen Prozessen -, entscheidet aber das Gericht, dass den Streitwert einer Sache festlegt. Beispiele dazu siehe nachstehende Tabelle. Betrachten Sie daher Ihre selbst berechneten Honorare immer als Näherungswerte.

Sind Sie nicht dazu in der Lage, das Honorar aus eigenen Mitteln zu bestreiten ohne ihren eigenen Lebensunterhalt zu gefährden, erhalten Sie Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe, d.h. staatliche Stellen übernehmen die Bezahlung des Honorars des eigenen Anwalts. Fast alle Anwälte stellten die Anträge kostenfrei. Auch in Straf- und Bußgeldsachen gibt es Gebührentabellen, die Anwälte können aber innrhalb eines vorgegebenen Ermessensspielraumes ihre Honorare ansetzen. Einige Beispiele dazu :

Verfahrensart Gegenstandswert =
Streit um Unterhaltszahlungen 12-facher Monatsbetrag
Streit um Zeugnisse (bspw. im Arbeitsrecht) In der Regel höchstens 1 Bruttogehalt
Wettbewerbssachen (bspw. Abmahnungen) In der Regel über 8.000 €
Steuersachen Betrag der Forderung um die es geht
Rechtsanwaltsgebühren in Strafsachen und Privatklagen
gemäß Teil 4 des Geb.Verzeichnis im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (nur Auszug !).
  Amtgericht Berufung Landgericht
  Verteidiger Pflichtvert. Verteidiger Pflichtvert. Verteidiger Pflichtvert.
1.Vorbereitung
Grundgebühr für
die Einarbeitung
30 - 300 132     30 - 300 132
Vorbereitendes
Verfahren
30 - 250 112     30 - 250  
2. Vor Gericht            
Gerichtliches
Verfahren
30 - 250 112 70 - 470 216 40 - 270 180
für jeden Verhandlungstag 60 - 400 184 70 - 470 216 70 - 470 216
3. Revisionsverfahren
Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren 100 bis 930 € mit Zuschlag bis 1.162,50 €
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Revisionsverfahren 100 bis 470 €
Rechtsanwaltsgebühren in Bußgeldsachen gemäß Teil 5
des Geb.Verzeichnis im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (nur Auszug !).
  Geldbuße kleiner 40 € Geldbuße > 40 € Geldbuße > 5.000 €
  Verteidiger Pflichtvert. Verteidiger Pflichtvert. Verteidiger Pflichtvert.
1.Vorbereitung
Grundgebühr für
die Einarbeitung
20 - 150 68 20 - 150 68 20 - 150 68
Verfahren vor Ver-
waltungsbehörde
10 - 100 44 20 - 250 108 30 - 250 112
2. Vor Gericht            
Gerichtliches
Verfahren
10 - 100 44 20 - 250 108 40 - 300 136
für jeden Verhandlungstag 20 - 200 88 30 - 400 172 70 - 470 216
3. Rechtsbeschwerden
Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren 70 bis 470 €.
Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Beschwerdeverfahren 70 bis 470 €