Heilbronn
Anwaltshonorare - in Arbeitssachen (Kündigungsschutz oder bspw. Arbeitszeugnisse)
Online-Rechner - gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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Der Rechtsanwalt kann für seine außergerichtliche Tätigkeit (wie bspw. auch jeder Handwerker) eine Vergütung in üblicher Höhe beanspruchen sofern er mit seinem Mandanten keine Vereinbarung über das Honorar getroffen hat (Vereinbarungen sind seit 01. Juli 2006 gesetzlich zulässig).

In aller Regel wird die "übliche Vergütung" der Vergütung entsprechen, die der Rechtsanwalt nach dem Gesetz beanspruchen kann.
Zunächst berechnet der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Vorschriften den Gegenstands-oder Streitwert der Rechtssache. Danach richtet sich die Höhe des gesetzlichen Honorars. Das Rechenprogramm verwendet die mittleren Honoraransätze. In sehr umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar bis zu etwa 40 % höher liegen. Jeder seriöse Anwalt wird seinen Mandanten den Abschluß einer Gebührenvereinbarung vor Übernahme der Vertretung anbieten (Nur für die außergerichtliche Vertretung möglich).

Honorare bei Arbeitsrechtsachen, immer wenn es um das< Arbeitsverhältnis selbst geht, also z. B. bei Kündigungen (Kündigungsschutzprozess). Nicht anzuwenden bei Lohnforderngen (=berechnen wie "Geldforderung" siehe unser entsprechendes Rechenprogramm), Zeugnissen usw.. Das Programm berechnet aus der Höhe des Einkommens den gesetzlichen "Streitwert", der für die Höhe der Gebühren ausschlaggebend ist.

Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (bitte auswählen)
Durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen
1. Das kostet eine Beratung : § 13 RVG/ Geb.Satz: 0,55 Verz. Nr. 2100

Leistungen: Der Anwalt berät sie schriftlich oder mündlich in einer rechtlichen Angelegenheit. Das muss keine einmalige Beratung sein ! Sie können den Anwalt mehrfach - so oft Sie wollen -- in der gleichen Angelegenheit um Rat fragen.

Honorar
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Gesamthonorar
2. Das kostet die Beratung bei gleichzeitiger Übernahme Ihrer Vertretung:

Leistungen: Der Anwalt setzt sich in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite auseinander, er schreibt an die Gegenpartei. Auch mehrfache Schreiben, Beratungen und Antwortschreiben - soweit diese die gleiche Sache betreffen. § 13 RVG / Geb.Satz: 1,3 Verz. Nr. 2400

Honorar
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Gesamthonorar
3. Das kostet es, wenn der Anwalt die ganze Angelegenheit komplett für Sie außergerichtlich erledigt.

Leistungen: Beratung mit Übernahme der Vertretung und Verhandlungen mit der Gegenpartei sowie Abschluß eines arbeitsrechtlichen Vergleiches, z. B. mit Vereinbarung einer Sozialabfindung. Wie lange und häufig der Anwalt verhandeln muss, spielt keine Rolle. § 13 RVG / Geb. Satz 2,8 Verzeichnis Nr. 2400 + 1000

Honorar
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Gesamthonorar

4. Prozessführung: Z.B. Kündigungsschutzklagen. Im Arbeitsrecht bezahlt immer jede Partei ihre eigenen Kosten, d.h. den von ihr beauftragten Anwalt selbst. Wie der Rechtstreit ausgeht ist dabei gleichgültig. Die Partei die "gewinnt" hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.

Zu beachten: Wenn Sie den Anwalt schon vorher außergerichtlich beauftragt hatten, muss der Anwalt 50 % des bereits bezahlten Honorars anrechnen, sofern es sich um die gleiche Sache handelt.

Leistungen des Anwaltes: Beratung, Anfertigung aller Schriftsätze, Vertretung bei allen mündlichen Verhandlungen, insbesondere im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht .

Zu beachten: Kommt es erst später vor Gericht zu einer Einigung mit einem Vergleich, dann fällt
zusätzlich folgendes Honorar an: § 13 RVG / Geb. Satz 1,5- fach Verz. Nr. 1000
Honorar
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Gesamthonorar

Zusätzlich kann der Anwalt Ersatz seiner Fahrkosten und ein "Abwesenheitsgeld" berechnen, wenn Sie Ihn dazu beauftragen, Sie auch vor einem Gericht zu vertreten, dessen Sitz nicht am Kanzleisitz ist. Also zum Beispiel : Kanzlei in Heilbronn - Prozess vor dem Landgericht in Stuttgart

Entfernung km Hin- und Rückfahrt
Fahrtkosten
Tagegeld Abwesenheit
bis 4 4-8 Stunden
Honorar inkl. 16% MwSt